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ZEV, vZEV & LEG

Solarstrom vom Dach.
Gemeinsam genutzt.

Mit einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch wird lokal produzierter Solarstrom direkt im Gebäude, im Quartier oder in der Gemeinde genutzt. Wir übernehmen Messung, Verwaltung und Abrechnung.

Eigenverbrauch optimieren

Lokal produziert.
Lokal genutzt.

Statt den Solarstrom vollständig ins Netz einzuspeisen, wird er direkt an Mieter oder Stockwerkeigentümer in Wohnsiedlungen und Gewerbegebäuden geliefert und verkauft. Der lokal erzeugte Strom wird gemeinschaftlich genutzt, der Eigenverbrauch steigt und die Abhängigkeit vom Energieversorger sinkt.

Ob klassischer ZEV, virtueller ZEV oder Lokale Elektrizitätsgemeinschaft: Wir zeigen Ihnen, welches Modell zu Ihrer Liegenschaft passt, und begleiten Sie von der Gründung bis zur laufenden Abrechnung.

Mehr EigenverbrauchSolarstrom dort nutzen, wo er entsteht
Messung und Datenübermittlungprivate Messstellen oder Smart Meter des VNB
Rechtssichere Abrechnunginklusive Inkasso und Mieterwechsel
Ein Ansprechpartnerfür ZEV, vZEV und LEG

Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)

Solarstrom direkt im Gebäude nutzen.

Durch einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) ist es seit 2018 möglich, die auf dem Dach produzierte Solarenergie direkt an Mieter oder Stockwerkeigentümer in Wohnsiedlungen oder Gewerbegebäuden zu liefern und zu verkaufen, anstatt sie vollständig ins Netz einzuspeisen.

Damit wird der lokal erzeugte Strom gemeinschaftlich genutzt, der Eigenverbrauch erhöht und die Abhängigkeit vom Energieversorger reduziert.

Seit 2018Gleicher HausanschlusspunktPrivate MessinfrastrukturEnergiegesetz (EnG)
Abrechnung entdecken
Grafik: Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) innerhalb eines Gebäudes
Häufige Fragen zum ZEV
Welche technischen Vorgaben gibt es?

Alle Teilnehmer müssen sich hinter dem gleichen Netzanschlusspunkt befinden. Die Zustimmung der Parteien wird vertraglich festgehalten (Mietvertrag oder Zusatzvereinbarung). Wenn nicht alle Parteien teilnehmen, ist in der Regel eine elektrische Separierung erforderlich.

Die Produktionsleistung der Solaranlage (kWp) muss in einem angemessenen Verhältnis zur Anschlussleistung am Hausanschlusspunkt stehen. Sie muss mindestens 10 % der gesamten Anschlussleistung aller teilnehmenden Endverbraucher betragen.

Was passiert, wenn die Solaranlage nicht genug Strom produziert, zum Beispiel nachts oder an bewölkten Tagen?

Reicht der lokal produzierte Solarstrom nicht aus, wird die Differenz automatisch aus dem öffentlichen Netz bezogen und den Teilnehmenden zum vereinbarten Netzstromtarif verrechnet. So ist die Stromversorgung jederzeit sichergestellt.

Kann ein Teilnehmer aus dem ZEV austreten?

Teilnehmer haben Anspruch auf einen Austritt aus einem ZEV, wenn ein nicht gerechtfertigter Strompreis verlangt wird, wenn der Grundeigentümer keine ausreichende Versorgungssicherheit gewährleistet oder wenn ein Anspruch auf Marktzugang besteht, was bei einem Jahresverbrauch von mehr als 100 MWh der Fall ist.

Wie gründet man einen ZEV?

Zuerst wird geprüft, ob alle Teilnehmenden am gleichen Netzanschlusspunkt angeschlossen sind und die Produktionsleistung ausreicht. Danach werden die Verträge mit Eigentümern und Mietern abgeschlossen, die Messstellen eingerichtet und der ZEV beim Netzbetreiber angemeldet. Wir begleiten Sie von der Prüfung bis zur ersten Abrechnung.

Ist der ZEV mehrwertsteuerpflichtig?

Ob ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) der Mehrwertsteuer unterliegt, hängt davon ab, wie er nach aussen auftritt. Ab einem Jahresumsatz von mehr als CHF 100'000.– wird er automatisch mehrwertsteuerpflichtig.

Bei optierten Liegenschaften mit Gewerbe- oder Industriekunden kann sich der ZEV auch freiwillig mit einer eigenen UID-Nummer der Mehrwertsteuer unterstellen. Ist der ZEV mehrwertsteuerpflichtig, wird beim Stromverkauf an die Endkunden die Mehrwertsteuer erhoben. Gleichzeitig kann der ZEV in seiner Abrechnung die Vorsteuer abziehen, etwa für extern bezogenen Strom oder Investitionen in die Photovoltaikanlage.

Was passiert bei einem Mieterwechsel innerhalb eines ZEV?

Umzugsmeldungen und Mieterwechsel werden laufend erfasst und in der Verbrauchs- und Rechnungsdatenverwaltung nachgeführt. Ein- und Austritt sowie die Zwischenabrechnung erfolgen automatisch im Rahmen der bestehenden Abrechnungsdienstleistung.

Ist ein ZEV auch im Stockwerkeigentum möglich?

Ja. Die Stockwerkeigentümergemeinschaft beschliesst an der Versammlung über die Solaranlage und die Gründung des ZEV. Welche Mehrheit dafür nötig ist, richtet sich nach dem Zivilgesetzbuch und dem Reglement der Gemeinschaft. Wir unterstützen die Verwaltung bei der Vorbereitung und übernehmen danach Messung und Abrechnung.

Wer ist Ansprechpartner im laufenden Betrieb?

Die IMOVATEC AG. Wir sind Ansprechpartner für Verwaltung, Eigentümer und Bewohnende bei Fragen zu Messung, Abrechnung und Mieterwechsel und übernehmen die Kommunikation mit dem Netzbetreiber.

Virtueller ZEV (vZEV)

Solarstrom über mehrere Liegenschaften nutzen.

Ein virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) ermöglicht es, Solarstrom über mehrere Liegenschaften am gleichen Niederspannungsanschluss gemeinsam zu nutzen. Dadurch steigt der Eigenverbrauchsanteil, da lokal produzierter Strom benachbarten Gebäuden zur Verfügung gestellt werden kann.

Während bei einem klassischen ZEV eine private Messinfrastruktur erforderlich ist, übernimmt beim vZEV der Netzbetreiber die Messung und stellt dem Betreiber alle relevanten Daten bereit. Dieses Modell ist seit dem 01.01.2025 möglich.

Seit 01.01.2025Gemeinsamer VerknüpfungspunktSmart Meter des VNBEnergiegesetz (EnG)
vZEV starten
Grafik: Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) über mehrere Liegenschaften
Häufige Fragen zum vZEV
Welche Voraussetzungen gelten für vZEV?

Alle Liegenschaften müssen über einen gemeinsamen Netzverknüpfungspunkt erschlossen sein, zum Beispiel über eine gemeinsame Verteilkabine im Quartier oder eine gemeinsam genutzte Trafostation. Anschlüsse über Muffennetze sind nicht zulässig. Zusätzlich gelten folgende Voraussetzungen für die Gründung eines vZEV:

  • Die Produktionsleistung der Solaranlage(n) beträgt mindestens 10 % der gesamten Anschlussleistung des Zusammenschlusses.
  • Alle Grundeigentümer und Endverbraucher müssen der Bildung des vZEV zustimmen und einen Vertrag unterzeichnen.
  • Für die Gründung ist ein positiver Machbarkeitsentscheid des Netzbetreibers erforderlich.
Wie lange dauert die Gründung eines vZEV?

Nach einem positiven Machbarkeitsentscheid des Verteilnetzbetreibers dauert es in der Regel rund drei bis vier Monate, bis der vZEV technisch umgesetzt und in Betrieb ist.

Wie unterscheidet sich die Abrechnung eines vZEV von einem klassischen ZEV?

Beim vZEV übernimmt der Verteilnetzbetreiber die Messung über die vorhandenen Smart Meter, eine eigene private Messinfrastruktur ist im Gegensatz zum klassischen ZEV nicht nötig. Die Abrechnung selbst erfolgt analog zum ZEV auf Basis der vom Netzbetreiber bereitgestellten Daten.

Wie steht es um den Datenschutz meiner Verbrauchsdaten beim vZEV?

Die Messdaten werden vom Verteilnetzbetreiber erfasst und gelten als Personendaten im Sinne des Schweizer Datenschutzgesetzes. Sie dürfen nur zweckgebunden und verhältnismässig für die Tarifierung und Abrechnung des vZEV genutzt werden.

Wie kann man einen vZEV erstellen und anmelden?

Sobald der vZEV technisch durch den Verteilnetzbetreiber (VNB) bestätigt wurde, richten wir ein entsprechendes Online-Vertragsformular ein, das von allen teilnehmenden Parteien ausgefüllt werden kann. Anschliessend meldet IMOVATEC den vZEV beim VNB an.

Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen, wir unterstützen Sie gerne beim gesamten Anmeldeprozess.

Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG)

Die nächste Stufe der Energiewende.

Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) sind die nächste Entwicklungsstufe nach ZEV und vZEV und sind seit dem 01.01.2026 mit dem Mantelerlass zum Stromgesetz möglich. Während ein vZEV auf Teilnehmer am gleichen Verknüpfungspunkt beschränkt ist, kann eine LEG ein ganzes Netzgebiet innerhalb einer Gemeinde umfassen.

In einer LEG werden Produzenten, Verbraucher und Speicher über grössere Gebiete hinweg zusammengeschlossen. So entsteht eine lokale Energiegemeinschaft, in der Strom gemeinschaftlich erzeugt, geteilt und genutzt wird. Gemeinden, Private oder Unternehmen können teilnehmen und damit Eigenverbrauch und lokale Wertschöpfung weiter erhöhen.

Die rechtlichen Grundlagen sind im Stromversorgungsgesetz (StromVG) verankert und gelten seit dem 01.01.2026.

Ganzes NetzgebietBis Netzebene 5Reduzierter NetznutzungstarifStromVG
Grafik: Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) im Netzgebiet
Häufige Fragen zur LEG
Worin unterscheidet sich eine LEG vom vZEV?

Eine Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) unterscheidet sich vom virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) durch ihre grössere geografische Ausdehnung. Während sich der vZEV auf die Niederspannungsebene, etwa eine gemeinsame Trafostation, beschränkt, kann eine LEG ein ganzes Netzgebiet umfassen.

Der Austausch des lokal produzierten Stroms ist innerhalb einer Gemeinde möglich und kann je nach Topologie des Verteilnetzes bis zur Netzebene 5 erfolgen. Voraussetzung ist, dass alle Teilnehmer im gleichen Netzgebiet desselben Verteilnetzbetreibers angeschlossen sind.

Für wen lohnt sich eine Lokale Elektrizitätsgemeinschaft?

Eine LEG eignet sich für Gemeinden, grössere Arealüberbauungen oder Unternehmen, die produzierten Strom über mehrere Liegenschaften und über den Bereich eines einzelnen Netzanschlusspunktes hinaus innerhalb eines Netzgebiets teilen möchten.

Wie wird der LEG-Stromtarif berechnet?

Für die Tarifgestaltung in einer LEG bestehen derzeit keine verbindlichen Vorgaben. Die Abnahmetarife können zwischen den Produzenten und den Teilnehmern individuell vereinbart werden.

Als Orientierung dienen die Regelungen zur Tarifgestaltung im Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV).

Kann ich auch private Zähler in einer LEG nutzen?

Nein, für die LEG müssen zwingend Smart Meter vom VNB eingesetzt werden.

Welche Voraussetzungen gelten für die Gründung einer LEG?
  • Örtliche Nähe: Die Teilnehmenden (Solarstrom-Produzenten, Speicher-Betreiberinnen und Endverbraucher) müssen sich im gleichen Gemeindegebiet befinden.
  • Definierte Produktionsleistung PV-Anlagen: Die Produktionsleistung der teilnehmenden Solaranlagen muss mindestens 5 % der Anschlussleistung aller LEG-Endverbraucherinnen und -Endverbraucher betragen.
  • Geeignete Messausstattung: Alle Teilnehmenden müssen mit einem kommunikativen, digitalen Stromzähler (Smart Meter) ausgestattet sein.
Übersicht

Alle Modelle im Vergleich

Ausdehnung, Tarife, Messung und Abrechnung von ZEV, vZEV und LEG auf einen Blick.

Grafik ZEVZEVEin Gebäude
Grafik vZEVvZEVMehrere Liegenschaften
Grafik LEGLEGGanzes Netzgebiet
Ausdehnung
Ein ZEV kann mit allen Parteien, welche sich hinter demselben Hausanschlusspunkt befinden, d. h. meist innerhalb eines Gebäudes (z. B. MFH), gebildet werden.
Für den vZEV können die Anschlussleitung und die Infrastruktur am Anschlusspunkt für den Austausch des lokalen Stroms genutzt werden. Alle Teilnehmer müssen am gleichen Verknüpfungspunkt angeschlossen sein.
Der Austausch des lokal produzierten Stroms kann innerhalb einer Gemeinde erfolgen. Die mögliche Ausdehnung wird durch die Topologie des Verteilnetzes bestimmt (bis Netzebene 5). Alle Teilnehmer müssen sich im gleichen Netzgebiet des Verteilnetzbetreibers befinden.
Tarifstruktur
Der Tarif für den ZEV-Strom darf maximal 80 % des Standardproduktes des Stromversorgers entsprechen (höhere Tarife sind im Ausnahmefall mit Nachweis der effektiven Kosten möglich). Der Tarif für den Netzstrom entspricht dem für den ZEV gewählten Stromprodukt.
analog ZEV
Der Tarif für den LEG-Strom besteht aus dem LEG-Stromtarif und dem um 20 % oder 40 % reduzierten Netznutzungstarif. Der Netznutzungstarif wird durch den Verteilnetzbetreiber verrechnet.
Energiebeschaffung
Der ZEV wird vom VNB als ein Endverbraucher behandelt, d. h. der ZEV muss sich für dasselbe Stromprodukt für alle Teilnehmer entscheiden. Bezieht der ZEV den Netzstrom auf dem freien Markt, kann er andere Stromlieferanten haben.
analog ZEV
LEG-Teilnehmer bleiben Endkunden vom VNB. Der Tarif für den Netzstrom entspricht dem individuell gewählten Stromprodukt. Endverbraucher mit Marktzugang können ihren Strom am freien Markt beschaffen.
Abrechnung Solarstrom
Der ZEV-Betreiber oder der beauftragte Dienstleister (z. B. IMOVATEC AG) stellt den ZEV-Teilnehmern den konsumierten Strom aus lokaler Produktion, aus dem Netz und die Dienstleistungskosten in Rechnung.
analog ZEV
Die LEG oder der von der LEG beauftragte Dienstleister (z. B. IMOVATEC AG) stellt den LEG-Teilnehmern die Rechnung für den lokal konsumierten Strom und die Dienstleistungskosten.
Abrechnung Netzstrom
Der VNB stellt dem ZEV bzw. dem ZEV-Dienstleister die Rechnung für den aus dem Netz konsumierten Strom.
analog ZEV
Der VNB stellt den LEG-Teilnehmern die Rechnung für den aus dem Netz bezogenen Strom und die reduzierten Netznutzungskosten.
Betriebskosten
Administrationskosten für die Verwaltung eines ZEV, Abrechnungs- & Inkassokosten sowie Datenübermittlung (bzw. Kosten Dienstleister).
Administrationskosten für die Verwaltung eines vZEV, Abrechnungs- & Inkassokosten sowie Datenübermittlung (bzw. Kosten Dienstleister). Zuzüglich Messkosten des VNB wie ohne vZEV.
Administrationskosten für die Verwaltung einer LEG, Abrechnungs- & Inkassokosten sowie Datenübermittlung (bzw. Kosten Dienstleister). Zuzüglich Messkosten des VNB wie ohne LEG.
Messung
Die Messung des Stromverbrauchs der einzelnen Teilnehmer und der Produktion liegt in der Verantwortung des ZEV-Betreibers bzw. des beauftragten Dienstleisters. Allein der Hauptzähler für den Gesamtverbrauch des ZEV und der Produktionszähler (bei Anlagen > 30 kVA) werden vom VNB gestellt.
Für die interne Abrechnung in einem vZEV können die vom Verteilnetzbetreiber bereitgestellten Smart Meter genutzt werden. Der VNB verrechnet dafür pro Messpunkt einen Messtarif an den vZEV.
Die Zähl- und Messinfrastruktur des Verteilnetzbetreibers wird für die Abrechnung des Lokal- und Netzstroms innerhalb einer LEG genutzt. Dafür stellen die VNB ab 2026 allen Endverbrauchern einen Messtarif pro Zähler in Rechnung.
Gesetzliche Grundlage
ZEV und vZEV sind im Energiegesetz (EnG) geregelt.
analog ZEV
LEG sind im Stromversorgungsgesetz (StromVG) geregelt.

*Die auf dieser Seite verwendeten Grafiken werden mit ausdrücklicher Genehmigung des Rechteinhabers verwendet.

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Ihr Solarstrom.
Unsere Abrechnung.

Wir prüfen, welches Modell zu Ihrer Liegenschaft passt, und übernehmen Messung, Verwaltung und Abrechnung aus einer Hand.