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vZEV leicht gemacht
vZEV Energiedienstleistungsvertrag
Schritt
1
von
2
50%
Vertragsdetails und Angaben zum vZEV
Auftraggeber
(erforderlich)
Grundeigentümer/In
vertreten durch
keine Vertretung
Immobilienverwaltung
STWEG-Verteter/In
Anderes
Firmennamen
Auftraggeber
(erforderlich)
Vorname
Nachname
Strasse
(erforderlich)
Nr.
(erforderlich)
PLZ
(erforderlich)
Ort
(erforderlich)
E-Mail
(erforderlich)
Telefon
(erforderlich)
Energiedienstleistungsvertrag
zwischen dem oben genannten Auftraggeber (nachfolgend Auftraggeber)
und
IMOVATEC AG
Bösch 69
6331 Hünenberg
(nachfolgend Auftragnehmer)
1. Vertragsgegenstand
1.1 Anwendungsbereich
Dieser Vertrag bestimmt die Rahmenbedingungen für die Bereitstellung von Dienstleistungen durch die IMOVATEC AG für den Auftraggeber in Bezug auf die Verwaltung und Fakturierung der Energieflüsse des benannten Immobilienobjekts sowie aller damit verbundenen Dienstleistungen.
1.2 Zusätzliche Vertragsbestandteile
Dieser Vertrag unterliegt den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, sowie den branchenüblichen Standards. Zusätzlich werden folgende Dokumente als integraler Bestandteil dieses Vertrages betrachtet:
-
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zum Energiedienstleistungsvertrag
-
Modulare Energiedienstleistungen
-
Werkvorschriften vom lokalen EVU
-
Netzanschlussrichtlinien vom lokalen EVU
Adresse(n) des geplanten vZEV's
(erforderlich)
Hinzufügen
Entfernen
z:b.Musterweg 4, 5656 Muster (Formular kann durch weitere Adressen ergänzt werden)
Messpunktbezeichnung PV-Anlage:
Die Messpunktbezeichnung für die Rücklieferung finden Sie auf Ihrer aktuellen Abrechnung für die Stromrücklieferung. Sie ist immer genau 33 Zeichen lang und beginnt mit «CH». Haben Sie noch keine Abrechnung für die Rücklieferung erhalten, können Sie die Messpunktbezeichnung direkt beim zuständigen Elektrizitätswerk anfragen.
PV-Anlagenleistung (kWp)
(erforderlich)
Gesamtleistung PV-Anlagen aller am vZEV teilnehmenden Gebäude (kWp)
2. Leistungsumfang - Initialisierung vZEV
Nach Vorliegen sämtlicher erforderlicher Unterlagen und einer positiven Machbarkeitsbestätigung des zuständigen Verteilnetzbetreibers erfolgt die technische Umsetzung und Inbetriebnahme des vZEV in der Regel innerhalb von drei Monaten. Diese Frist stellt keinen verbindlichen Fertigstellungstermin dar.
Für die Gründung des vZEV und die administrativen Aufwendungen im Zusammenhang mit dessen Einrichtung wird eine einmalige Gebühr von CHF 350.– erhoben. Zusätzlich wird pro teilnehmendem Konsumenten bzw. pro Verbraucher-Messstelle eine einmalige Gebühr von CHF 25.– verrechnet. Als Verbraucher-Messstelle gelten insbesondere Wohnungen, Gewerbeeinheiten, Allgemeinstromanschlüsse sowie Heizungs- und Nebenverbrauchszähler.
Die vorgenannten Gebühren werden nur erhoben, sofern die Mindestgrösse gemäss Ziffer 5.3 erreicht wird und der vZEV beim zuständigen Verteilnetzbetreiber erfolgreich angemeldet werden kann.
Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Wurde die Machbarkeit des vZEV durch den VNB bestätigt?
(erforderlich)
Ja, es liegt eine Bestätigung seitens VNB vor.
Nein, dies wird durch den Auftraggeber noch gemacht.
schriftliche Bestätigung VNB
(erforderlich)
Ziehen Sie Dateien hier her oder
Wählen Sie Dateien aus
Max. Dateigrösse: 12 MB.
3. Leistungsumfang - Energiedienstleistungen vZEV
InkassoSTART
(erforderlich)
Für Liegenschaften mit bestehender Messinfrastruktur: IMOVATEC AG stellt auf Basis externer Energiedaten Rechnungen aus und übernimmt Inkasso inkl. Mahnwesen und Auszahlung. Ideal für vZEV-Modelle mit Messstellenbetrieb durch den Verteilnetzbetreiber.
This field is hidden when viewing the form
Betriebskosten
Die IMOVATEC AG erstellt für jeden Energiebezüger eine individuelle Stromkostenabrechnung und übernimmt den vollständigen Inkassoprozess einschliesslich des Mahnwesens bis zur dritten Mahnung sowie die Auszahlung der vereinnahmten Beträge an die ZEV-Eigentümerschaft.
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der von einem externen Messstellenbetreiber bzw. Verteilnetzbetreiber (VNB) bereitgestellten Energiedaten. Dieses Leistungsmodell eignet sich insbesondere für virtuelle Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (vZEV) sowie lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG), bei denen der Messstellenbetrieb durch den Verteilnetzbetreiber erfolgt.
Für diese Dienstleistungen wird eine Gebühr von 1.9 Rp./kWh der an die Energiebezüger verrechneten Energiemenge zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer erhoben. Diese Kosten werden direkt dem ZEV-Konto belastet.
Allfällige vom Verteilnetzbetreiber (VNB) in Rechnung gestellte Kosten für die Messinfrastruktur werden ohne Aufschlag dem vZEV weiterverrechnet.
4. Vertragsdauer
Dieser Vertrag wird mit seiner Unterschrift wirksam und ist zeitlich unbeschränkt gültig. Beide Vertragsparteien können den Vertrag mit einer dreimonatigen Frist zum Jahresende hin kündigen.
5. Voraussetzungen beim Auftraggeber
5.1 Kooperation und Mitwirkungspflichten
Um die Dienstleistungen effektiv zu erbringen, ist die Kooperation des Auftraggebers gemäss den vertraglichen Vereinbarungen notwendig. Dies umfasst die frühzeitige Information der IMOVATEC über spezifische Anforderungen sowie relevante gesetzliche und behördliche Bestimmungen am Einsatzort, die Gewährleistung des Zugangs für IMOVATEC zu Gebäuden, Systemen und Dokumentationen auf Anfrage, sofern dies für die Erbringung der vereinbarten Leistungen notwendig ist, sowie die Sicherstellung, dass IMOVATEC jederzeit auf relevante Daten, Mieterspiegel und Eigentümerlisten zugreifen und diese prüfen kann.
5.2 Einhaltung der Vorgaben des Verteilnetzbetreibers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche für die Umsetzung des vZEV erforderlichen Vorgaben und technischen Anschlussbedingungen des zuständigen Verteilnetzbetreibers (VNB) einzuhalten. Dies umfasst insbesondere die Bereitstellung der vollständigen technischen Projektdaten gemäss den Netzanschlussrichtlinien des VNB, die fristgerechte Einreichung aller Anmeldungen, Pläne und Dokumentationen, die Umsetzung allfälliger technischer Auflagen des VNB vor und während des Betriebs des vZEV sowie die Gewährleistung, dass alle Messstellen den eichrechtlichen Vorschriften entsprechen und für die Abrechnung im Rahmen des vZEV zugelassen sind.
5.3 Mindestgrösse des vZEV
Die Mindestgrösse eines vZEV beträgt sechs Nutzer. Als Nutzer gilt jede Verbraucher-Messstelle, insbesondere Wohnungen, Gewerbeeinheiten, Allgemeinstromanschlüsse sowie Heizungs- und Nebenverbrauchszähler.
Wird die Mindestanzahl von sechs Nutzern im Rahmen des Onboardings nicht erreicht, ist die IMOVATEC AG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt kann durch schriftliche Mitteilung per E-Mail an den Auftraggeber erfolgen.
6. Verpflichtungen des Auftragnehmers
6.1 Gewährleistung
Die Gewährleistung der IMOVATEC beschränkt sich ausschliesslich auf die im Dienstleistungsmodul festgelegten Leistungen. Dies bedeutet, dass IMOVATEC lediglich für die Qualität und Ausführung der in dem spezifischen Modul vereinbarten Dienstleistungen verantwortlich ist.
6.2 Schutzrechte
IMOVATEC behält sich das Recht vor, Ideen und Erfahrungen, die sie im Rahmen der Erbringung von Energiedienstleistungen gewonnen hat, für zukünftige Projekte und Dienstleistungen zu nutzen.
7. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschliesslich gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere dem Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) und der Datenschutzverordnung (DSV).
IMOVATEC AG verpflichtet sich, sämtliche vom Auftraggeber oder den vZEV-Teilnehmern übermittelten Daten vertraulich zu behandeln, ausschliesslich für den vertraglich vereinbarten Zweck zu verwenden und vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Der Auftraggeber bestätigt, dass er berechtigt ist, die für die Vertragsdurchführung erforderlichen personenbezogenen Daten an IMOVATEC AG weiterzugeben.
8. Haftungsausschluss
Die IMOVATEC AG haftet nicht für Fehler, Verzögerungen oder Unvollständigkeiten von Energiedaten, welche durch den Verteilnetzbetreiber (VNB) oder einen externen Messstellenbetreiber bereitgestellt werden. Allfällige daraus resultierende Verzögerungen, Korrekturen oder Abweichungen in der Abrechnung begründen keine Haftung der IMOVATEC AG.
9. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht, Gerichtsstand ist Zug.
10. Vollmacht und Auftragserteilung
10.1 Vollmacht zur Anmeldung beim Verteilnetzbetreiber
(erforderlich)
Ich bestätige, dass diese Vollmacht Bestandteil des Energiedienstleistungsvertrages zwischen mir und der IMOVATEC AG ist und bevollmächtige die IMOVATEC AG als meinen kaufmännischen und technischen Energieverwalter für das genannte vZEV-Objekt.
Ich bestätige, dass ich vertretungsbefugt bin, und ermächtige die IMOVATEC AG, Mess- und Zählerdaten einzuholen, die Energiebeschaffung vorzunehmen sowie Energielieferverträge im Auftrag des vZEV abzuschliessen. Die Vollmacht umfasst alle Angelegenheiten und Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit der Bildung, Verwaltung und dem Betrieb des vZEV. Sie ist ausschliesslich hierfür gültig, nicht übertragbar und gilt bis auf Widerruf.
10.2 Vertragsschluss und Auftragsbestätigung
(erforderlich)
Mit dem Versand des visierten Formulars erkläre ich den Vertrag als wirksam; eine Gegenzeichnung durch die IMOVATEC AG ist nicht erforderlich. Ich erhalte eine Vertragskopie per E-Mail.
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, die Vertragsbedingungen, Konditionen, den Arbeitsumfang und die vereinbarten Dienstleistungen gemäss Leistungsbeschreibung verstanden und akzeptiert zu haben. Gleichzeitig beauftrage ich die IMOVATEC AG mit der Ausführung. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform und Zustimmung beider Parteien. Ich versichere, vom vZEV bevollmächtigt zu sein, in dessen Namen zu handeln.
Unterschrift
(erforderlich)
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Datum
Checkliste
Für die Initialisierung der Energiedienstleistung bitten wir Sie, die unten aufgeführten Felder zu ergänzen.
Kontaktdaten Immobilienverwaltung
Faktoren zur ZEV-Tarifberechnung
(erforderlich)
Der Solartarif bestimmt, zu welchem Anteil der intern erzeugte Solarstrom den vZEV-Strombezügern verkauft wird.
Solartarif gemäss Branchenempfehlung (80% des externen Stromproduktes)
Anderes
Mehrwertsteuerpflicht der PV-Anlage
(erforderlich)
Ist die Eigentümerschaft der PV-Anlage mehrwertsteuerpflichtig oder hat sie sich freiwillig der Mehrwertsteuer unterstellt?
Nein
Ja
Bei «Ja»: MWST-Nr.
Bitte geben Sie die MWST-Nr. an, auf welche die Auszahlungsrechnung für die Rücklieferung der PV-Anlage an die Eigentümerschaft ausgestellt bzw. abgerechnet werden soll.
Bankverbindung für Gutschriften
Auszahlung aus dem vZEV erfolgen an untenstehende Bankverbindung
Kontoinhaber
Bank
IBAN
Anmerkungen, Notizen
Datei-Upload (z. B. Mieterspiegel, Nutzerliste STWEG)
Ziehen Sie Dateien hier her oder
Wählen Sie Dateien aus
Akzeptierte Datentypen: xls, xlsx, pdf, Max. Dateigrösse: 32 MB.
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