ZEV - Lösung
Was ist ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch?
Durch einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) ist es seit Januar 2018 möglich, die auf dem Dach gewonnene Solarenergie direkt an Mieter oder Stockwerkeigentümer von Wohnsiedlungen, Büro- und Gewerbegebäude zu verkaufen, anstatt ins Netz einzuspeisen.
Vorteil als Eigentümer
• Wertschöpfung durch Stromproduktion und Stromverkauf
• Rendite gemäss hypothekarischem Referenzzinssatz
• Keinen zusätzlichen Verwaltungsaufwand
• Attraktivitätssteigerung von Liegenschaften für potenzielle Mieter und Käufer
• Schnellere Amortisation der Solaranlage durch Energieverkauf an die Bewohner
• Ökologische Stromversorgung vom eigenen Dach
Vorteil als Bewohner
• Wegfallen der Zählergrundgebühren
• Günstigere Strompreise, Solarstrom ist günstiger als Netzstrom
• Solarenergie vom eigenen Dach
• Verbrauchsabhängige Energiekostenabrechnung
• Mehr Unabhängigkeit von den steigenden Energiepreisen
Vom Immobilienbesitzer zum Energieversorger
Mit unserer langjähriger Erfahrung im Bereich ZEV übernehmen wir für unsere Kunden die vollständige Planung, Realisierung und anschliessenden Betreuung der energetischen Betriebsführung Ihrer Liegenschaften.
Unsere Leistungen in der Übersicht:
• Wirtschaftlichkeitsberechnungen ganzer Immobilienportfolios
• Unterstützung bei der Planung und Gründung des ZEV's
• Erarbeitung Messkonzept
• Koordination mit Fachplanern und Installateuren
• Bereitstellung und Parametrierung sowie optionale Installation der Smart Meter
• Berechnung des Strompreise für den ZEV
• Messdaten-Plausibilisierung, Abrechnung und Inkasso
• Ansprechpartner für Bewohner, Verwaltung, Eigentümer und Elektrizitätswerk
• Jährliche Kosten und Ertragsübersicht, Anpassung der Tarifstruktur
• Beratung bei Strombeschaffung (Verbrauch >100MWh pro Jahr)
ZEV - FAQ
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Das Energiegesetz, Art. 16 besagt:
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Die Betreiber von Anlagen dürfen die selbst produzierte Energie am Ort der Produktion ganz oder teilweise selber verbrauchen. Sie dürfen die selbst produzierte Energie auch zum Verbrauch am Ort der Produktion ganz oder teilweise veräussern. Beides gilt als Eigenverbrauch.
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Dies bedeutet:
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Sie profitieren von Eigenverbrauch, wenn Sie als Endverbraucher den Strom von einer Erzeugungsanlage innerhalb des gleichen Netzanschlusses beziehen, ohne dabei das öffentliche Verteilnetz zu nutzen.
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Einfach gesagt bedeutet dies, dass Sie als Bewohner von Eigenverbrauch profitieren wenn Sie als Endverbraucher den Strom von der Solaranlage innerhalb des gleichen Netzanschlusses beziehen, ohne das öffentliche Netz zu nutzen.
- • Wir vertreten die ZEV-Interessen gegenüber dem Elektrizitätswerk
- • Wir legen nach Rücksprache mit der Eigentümerschaft das externe Stromprodukt fest
- • Wir definieren die Kosten für den Strompreis innerhalb des ZEV
- • Wir legen fest, wie die Stromverbräuche gemessen und abgerechnet werden
- • der ZEV einen nicht gerechtfertigten Preis verlangt
- • der Grundeigentümer eine mangelhafte Versorgungssicherheit mit Strom bietet
- • der Anspruch auf Marktzugang vorhanden ist (Verbrauch grösser als 100'000 kWh/Jahr)
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Handelt es sich um eine optierte Liegenschaft mit Gewerbe- und Industriekunden, kann sich der ZEV mit einer eigenen UID-Nr. freiwillig der Mehrwertsteuer unterstellen.
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Wenn der ZEV der Mehrwertsteuer unterstellt ist, wird die MwSt. beim Verkauf des Stromes an die Endkunden erhoben. Das heisst, der ZEV verkauft den selbst produzierten Strom mit dem Aufpreis um die MwSt., aktuell 7.7 %. Im Gegenzug kann der ZEV in seiner Mehrwertsteuerabrechnung die Vorsteuern abziehen (extern gelieferte Elektrizität und Bau der PV-Anlage).