ZEV - Lösung

 

Was ist ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch?

Durch einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) ist es seit Januar 2018 möglich, die auf dem Dach gewonnene Solarenergie direkt an Mieter oder Stockwerkeigentümer von Wohnsiedlungen, Büro- und Gewerbegebäude zu verkaufen, anstatt ins Netz einzuspeisen.

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Vorteil als Eigentümer

•  Wertschöpfung durch Stromproduktion und Stromverkauf
•  Rendite gemäss hypothekarischem Referenzzinssatz
•  Keinen zusätzlichen Verwaltungsaufwand
•  Attraktivitätssteigerung von Liegenschaften für potenzielle Mieter und Käufer
•  Schnellere Amortisation der Solaranlage durch Energieverkauf an die Bewohner
•  Ökologische Stromversorgung vom eigenen Dach

Vorteil als Bewohner

•  Wegfallen der Zählergrundgebühren
•  Günstigere Strompreise, Solarstrom ist günstiger als Netzstrom
•  Solarenergie vom eigenen Dach
•  Verbrauchsabhängige Energiekostenabrechnung
•  Mehr Unabhängigkeit von den steigenden Energiepreisen

Vom Immobilienbesitzer zum Energieversorger

Mit unserer langjähriger Erfahrung im Bereich ZEV übernehmen wir für unsere Kunden die vollständige Planung, Realisierung und anschliessenden Betreuung der energetischen Betriebsführung Ihrer Liegenschaften.

Unsere Leistungen in der Übersicht:

•  Wirtschaftlichkeitsberechnungen ganzer Immobilienportfolios
•  Unterstützung bei der Planung und Gründung des ZEV's
•  Erarbeitung Messkonzept
•  Koordination mit Fachplanern und Installateuren
•  Bereitstellung und Parametrierung sowie optionale Installation der Smart Meter
•  Berechnung des Strompreise für den ZEV
•  Messdaten-Plausibilisierung, Abrechnung und Inkasso
•  Ansprechpartner für Bewohner, Verwaltung, Eigentümer und Elektrizitätswerk
•  Jährliche Kosten und Ertragsübersicht, Anpassung der Tarifstruktur
•  Beratung bei Strombeschaffung (Verbrauch >100MWh pro Jahr)

ZEV - FAQ

Der auf dem Dach produzierte Solarstrom wird über die einzelnen Bezüger-Zähler direkt an die jeweiligen Nutzer verkauft. Überschüssige Solarenergie wird ins Netz zurück gespeist und wenn die Solaranlage keinen Strom produziert, wird zusätzlicher Strom vom Netzbetreiber eingekauft.
 
    Das Energiegesetz, Art. 16 besagt:
      Die Betreiber von Anlagen dürfen die selbst produzierte Energie am Ort der Produktion ganz oder teilweise selber verbrauchen. Sie dürfen die selbst produzierte Energie auch zum Verbrauch am Ort der Produktion ganz oder teilweise veräussern. Beides gilt als Eigenverbrauch.
     
      Dies bedeutet:
        Sie profitieren von Eigenverbrauch, wenn Sie als Endverbraucher den Strom von einer Erzeugungsanlage innerhalb des gleichen Netzanschlusses beziehen, ohne dabei das öffentliche Verteilnetz zu nutzen.
Im Art., 16 vom Energiegesetz heisst es: «Betreiber von Anlagen dürfen die selbst produzierte Energie am Ort der Produktion ganz oder teilweise selber verbrauchen. Sie dürfen die selbst produzierte Energie auch zum Verbrauch am Ort der Produktion ganz oder teilweise veräussern. Beides gilt als Eigenverbrauch.
 
    Einfach gesagt bedeutet dies, dass Sie als Bewohner von Eigenverbrauch profitieren wenn Sie als Endverbraucher den Strom von der Solaranlage innerhalb des gleichen Netzanschlusses beziehen, ohne das öffentliche Netz zu nutzen.
Der interne Strompreis für Mieter setzt sich wie folgt zusammen:
  • Für die extern bezogene Elektrizität sind die Kosten verbrauchsabhängig anzulasten; dazu gehören, einschliesslich aller Abgaben, die Kosten der Energie, der Netznutzung und der Messung am Messpunkt des Zusammenschlusses.
  • Für die intern produzierte Elektrizität und die Kosten der internen Messung, der Datenbereitstellung, der Verwaltung und der Abrechnung des Zusammenschlusses (interne Kosten) darf pauschal maximal 80 Prozent des Betrags in Rechnung gestellt werden, der im Falle einer Nichtteilnahme am Zusammenschluss beim Bezug des externen Standardstromprodukts für die entsprechende Strommenge zu entrichten wäre.
  • Für die internen Kosten kann der ZEV anstelle der Pauschale auch die Kosten in Rechnung stellen, die effektiv angefallen sind, abzüglich der Erlöse aus der eingespeisten Elektrizität. Werden die internen Kosten, so darf der ZEV maximal den Betrag in Rechnung stellen, der für die entsprechende Strommenge beim Bezug des externen Standardstromprodukts zu entrichten wäre. Sind die internen Kosten tiefer als die Kosten dieses externen Standardstromprodukts, so darf zusätzlich zu den internen Kosten höchstens die Hälfte der erzielten Einsparung in Rechnung gestellt werden.
  • Die anfallenden Pflichten werden durch das jeweilige Dienstleistungsmodul zum grössten Teil durch IMOVATEC übernommen.
    • • Wir vertreten die ZEV-Interessen gegenüber dem Elektrizitätswerk
    • • Wir legen nach Rücksprache mit der Eigentümerschaft das externe Stromprodukt fest
    • • Wir definieren die Kosten für den Strompreis innerhalb des ZEV
    • • Wir legen fest, wie die Stromverbräuche gemessen und abgerechnet werden
    Anspruch auf einen Austritt aus einem ZEV haben die Teilnehmer, wenn:
    • • der ZEV einen nicht gerechtfertigten Preis verlangt
    • • der Grundeigentümer eine mangelhafte Versorgungssicherheit mit Strom bietet
    • • der Anspruch auf Marktzugang vorhanden ist (Verbrauch grösser als 100'000 kWh/Jahr)
    Ob ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch Mehrwertsteuer bezahlt oder nicht hängt davon ab, wie der ZEV gegen aussen auftritt. Erwirtschaftet der ZEV einen Jahresumsatz von mehr als CHF 100'000.- wird er mehrwertsteuerpflichtig.
     
      Handelt es sich um eine optierte Liegenschaft mit Gewerbe- und Industriekunden, kann sich der ZEV mit einer eigenen UID-Nr. freiwillig der Mehrwertsteuer unterstellen.
     
      Wenn der ZEV der Mehrwertsteuer unterstellt ist, wird die MwSt. beim Verkauf des Stromes an die Endkunden erhoben. Das heisst, der ZEV verkauft den selbst produzierten Strom mit dem Aufpreis um die MwSt., aktuell 7.7 %. Im Gegenzug kann der ZEV in seiner Mehrwertsteuerabrechnung die Vorsteuern abziehen (extern gelieferte Elektrizität und Bau der PV-Anlage).
    Weitere Details finden Sie unter folgendem Link: mein ZEV